Schiedsamtbezirk 1
(für die Ortschaften Edemissen, Oedesse, Abbensen, Oelerse, Eddesse, Wehnsen, Eickenrode und Plockhorst)
Schiedsfrau Regina Eggers
Peiner Straße 27, 31234 Edemissen
Tel. 05176/92 24 50
Schiedsamtbezirk 2
(für die Ortschaften Wipshausen, Rietze, Voigtholz-Ahlemissen, Blumenhagen, Alvesse und Mödesse)
Schiedsmann Wolfgang Borngräber
Mühlenring 1, 31234 Edemissen- Wipshausen
Tel. 05373/7087
Aufgaben:
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Die Schiedsperson (ehrenamtlich) führt Schlichtungsverfahren in Straf- und Zivilsachen durch. Sie spricht keine Urteile, sondern ist bestrebt, Vergleiche zu erzielen. Sie ist sozusagen als „vorgerichtliche Instanz“ zu sehen.
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Sie arbeitet kostengünstig, ist vollig unparteiisch und zur Verschwiegenheit verpflichtet.
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Es werden lediglich Verfahrens- und Sachkosten (z. B. Porto) berechnet.
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Ein abgeschlossener Vergleich ist 30 Jahre lang vollstreckbar.
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Im Streitfall ist immer das örtliche Schiedsamt zuständig, in dessen Bezirk der Antragsgegner wohnt.
Weitere Informationen:
Link Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V.
PDF „Was Sie vom Nachbarrecht in Niedersachsen wissen sollten“