Was ist die EVS und zu welchem Zweck wird sie durchgeführt?

Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ist die größte, freiwillige Befragung der amtlichen Statistik in Deutschland. Sie wird seit 1962/63 alle fünf Jahre durchgeführt, zuletzt 2018. Dabei befragen die Statistischen Ämter der Länder und des Bundes rund 80 000 private Haushalte zu ihren Einnahmen und Ausgaben, ihrem Geld- und Immobilienvermögen, ihren Wohnverhältnissen und ihrer Ausstattung mit ausgewählten Gebrauchsgütern. So liefert die EVS einen tiefen Einblick in die Einkommen und Ausgabenstrukturen der privaten Haushalte und zeichnet ein differenziertes Bild der Lebensbedingungen der Bevölkerung in Deutschland. Für politische und gesellschaftliche Entscheidungen braucht es zuverlässige Daten. Die Daten der EVS zeigen, wofür die Menschen in Deutschland ihr Geld ausgeben. Die Ergebnisse zum Konsumverhalten der Bevölkerung bilden eine wichtige Grundlage zum Beispiel für die Festsetzung von finanziellen Unterstützungsleistungen für Kinder und Erwachsene wie Hartz IV (zukünftig Bürgergeld) oder für die Berechnung der Inflationsrate. Diese Berechnungsgrundlagen sind aktuell so wichtig wie nie. Wer kann an der EVS teilnehmen? Jeder private Haushalt in Deutschland kann einmalig mitmachen.

Für die EVS 2023 sucht allein das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) rund 8 000 Haushalte, die die Zusammensetzung der Bevölkerung so genau wie möglich abbilden. Wir suchen daher Haushalte aus unterschiedlichen sozioökonomischen Schichten und unterschiedlichen Zusammensetzungen. Egal ob die Teilnehmenden alleine oder mit anderen Personen zusammenleben, ob Sie berufstätig oder erwerbslos sind. Haushalte von Landwirten werden ebenso gesucht wie Haushalte von Selbstständigen, Angestellten, Beamten, Erwerbslosen Personen oder Rentnern oder Pensionären.

Wie läuft die Befragung ab?

Bei der EVS machen die Teilnehmenden Angaben zu ihrer Haushaltszusammensetzung, Wohnsituation, Ausstattung mit bestimmten Gebrauchsgütern sowie ihrer Einkommens- und Vermögenssituation.

Jedes Haushaltsmitglied ab 16 Jahren macht zudem Angaben zum Beispiel zur beruflichen oder schulischen Situation sowie zum eigenen Einkommen. Kernstück der EVS sind Informationen über die Ausgaben von Haushalten. Daher geben die Teilnehmenden drei Monate lang an, wofür sie wieviel Geld ausgeben. Dabei kann jedes Haushaltsmitglied ab 16 Jahren die eigenen Ausgaben zum Beispiel für Lebensmittel, Bekleidung und Freizeit festhalten oder eine Person dokumentiert die Ausgaben für mehrere beziehungsweise alle Haushaltsmitglieder. Ein zufällig ausgewähltes Fünftel der Haushalte erfasst darüber hinaus zwei Wochen lang detailliert die gekauften Mengen und Ausgaben von Nahrungsmitteln, Getränken und Tabakwaren. Dies ist wichtig, um den Anteil unterschiedlicher Nahrungsmittel wie Obst und Gemüse, Milchprodukte, Fleischwaren und Getränke bestimmen zu können.

So können bei Preisveränderungen die Auswirkungen auf die Konsumausgaben der Bevölkerung genau bestimmt werden.

Überblick über eigene Ausgaben verschaffen und bis zu 175 Euro als Dankeschön erhalten

Den Teilnehmenden bietet die EVS die Möglichkeit, sich einen Überblick über ihre Einnahmen und Ausgaben zu verschaffen und einmal ganz genau festzuhalten: „Wo bleibt mein Geld?“. Haushalte mit minderjährigen Kindern erhalten zusätzlich zur Grundprämie 50 Euro. Haushalte, die nach einem mathematischen Zufallsverfahren für die zweiwöchige detaillierte Dokumentation der Nahrungs- und Genussmittel ausgewählt wurden, erhalten zusätzlich 25 Euro. Somit ist es möglich, bis zu 175 Euro für die Teilnahme an der EVS 2023 zu erhalten.

Anmeldungen für die Teilnahme an der EVS 2023 sind ab sofort und bis September 2023 möglich unter www.evs2023.de/teilnahme.