Einhaltung der 2-wöchigen Meldepflicht wird gelockert – Bußgelder entfallen vorerst!

Ebenfalls keine Bußgelder für abgelaufene Personalausweise!

Die Gemeinde Edemissen sieht aufgrund der Corona-Krise von Bußgeldern nach § 54 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 7 Bundesmeldegesetz wegen des Verstoßes gegen die Pflicht zur An- oder Abmeldung eines Wohnsitzes ab.

Nds. Ministerium für Inneres und Sport hat die Gemeinden, Landkreise und Städte aufgefordert, dass bis auf weiteres keine Bußgelder wegen des Verstoßes gegen die Pflicht zum Besitz eines gültigen Ausweises zu verhängen, wenn die Gültigkeit des vorgelegten Dokumentes nicht länger als drei Monate abgelaufen ist. Es werden nur in dringenden und begründeten Fällen An- oder Abmeldungen des Wohnsitzes und Anträge für Personalausweise und Resiepässe entgegengenommen. Bitte nur mit vorheriger Terminvereinbarung. (Bürgerbüro 05176/188-11, -13, -14).