Landtagswahl

Am Sonntag, den 15. Oktober 2017, findet die Wahl zum 18. Niedersächsischen Landtag statt.

Am Wahlabend können Sie die Ergebnisse hier aufrufen.

Die Gemeinde Edemissen gehört zum Wahlkreis Nr. 4 Peine und ist in 18 Wahlbezirke unterteilt. In jedem dieser Wahlbezirke befindet sich ein Wahllokal, in welchem Sie am 15. Oktober 2017 zwischen 08:00 Uhr und 18:00 Uhr Ihre Stimme abgeben können.

Wer in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Edemissen eingetragen ist, erhält bis spätestens zum 24. September 2017 eine Wahlbenachrichtigungskarte. Aus dieser können Sie entnehmen, wo sich das für Sie maßgebliche Wahllokal befindet.

Sollten Sie an diesem Tag verhindert sein, haben Sie die Möglichkeit Ihre Stimme in Form der Briefwahl abzugeben.

 

Briefwahl

Wer am Wahltag keinen Wahlraum aufsuchen kann, hat die Möglichkeit die Briefwahl zu beantragen.

Die Briefwahl kann bis Freitag, 13. Oktober 2017, 13:00 Uhr beantragt werden. Die Beantragung erfolgt schriftlich oder persönlich im Briefwahlbüro der Gemeinde Edemissen, Oelheimer Weg 1, 31234 Edemissen, OG, Raum 29.

Der Briefwahlantrag kann auf dem rückseitigen Vordruck der Wahlbenachrichtigungskarte gestellt werden. Der Antrag muss zwingend folgende Angaben enthalten:

Name, Vornamen, Geburtsdatum, vollständige Anschrift

Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen ist eine Antragstellung persönlich oder mit Vollmacht noch bis zum Wahlsonntag, 15. Oktober 2017, 15:00 Uhr im Briefwahlbüro im Rathaus möglich.

 

Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax (05176/188-55) oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt.

Eine Antragstellung in elektronischer Form ist durch eine E-Mail mit Angabe der persönlichen Daten an folgende E-Mail-Adressen möglich:

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Alternativ können Sie auch das elektronische Antragsformular Online-Briefwahlantrag verwenden oder die Wahlscheinbeantragung anhand des auf der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckten QR-Codes durchführen.

Möchten Sie die Briefwahlunterlagen per Post erhalten, sollte die Beantragung spätestens bis zum 11. Oktober 2017 erfolgen, damit der Versand gewährleistet ist.

Sie können die Briefwahlunterlagen auch persönlich im Wahlbüro des Rathauses abholen. In diesem Fall müssen Sie den Briefwahlantrag bis zum 13. Oktober 2017, 12:00 Uhr stellen.

Damit die Wahlunterlagen rechtzeitig abgeholt werden können, ist das elektronische Antragsformular bis zum 11. Oktober 2017, 12:00 Uhr verfügbar.

 

Hinweise für die Wahlvorstände

An dieser Stelle finden Sie die Hinweise für die Wahlvorstände. Sie enthalten allgemeine Informationen zur Landtagswahl, welche Aufgaben der Wahlvorstand am Wahltag hat, die Besprechung der Niederschrift und der Schnellmeldung, Auszählung und Erfassung der Stimmen und Hinweise zur (Un-)Gültigkeit von Stimmzetteln.